Legale Einstellung asiatischer Arbeiter in Rumänien – Stand 2025
Asiatische Arbeitskräfte helfen rumänischen Unternehmen, Arbeitskräftemangel in Bereichen wie Bau, Logistik, Produktion und Gastgewerbe zu bekämpfen. Der Prozess muss jedoch den rumänischen Einwanderungsgesetzen folgen.
Schritt 1: Arbeitserlaubnis beantragen (Aviz de Muncă)
Vor der Einreise des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis beim Generalen Einwanderungsinspektorat (IGI) beantragen.
Erforderliche Unterlagen vom Arbeitgeber:
- Firmenregistrierung (CUI)
- Nachweis über offene Stelle von ANOFM
- Steuerunterlagen und Jahresabschluss
- Vorunterzeichneter Arbeitsvertrag
- Motivationsschreiben
- Unterkunftsnachweis (optional, empfohlen)
Erforderliche Unterlagen vom Arbeitnehmer:
- Gültiger Reisepass (mind. 6 Monate)
- Führungszeugnis
- Ärztliches Attest
- Lebenslauf, Diplome oder Nachweise
Schritt 2: Langzeitvisum (Typ D/AM)
Nach Genehmigung des Arbeitserlaubnisantrags muss der Arbeiter ein D/AM-Visum bei der rumänischen Botschaft beantragen (gültig 90 Tage).
- Kopie der Arbeitserlaubnis
- Arbeitsvertrag
- Krankenversicherung
- Passfotos & Antragsformular
Schritt 3: Aufenthaltstitel in Rumänien
Innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft muss der Arbeitnehmer einen Aufenthaltstitel beim IGI beantragen. Dieser gilt für die Vertragsdauer.
Bearbeitungszeit
Die gesamte Bearbeitung dauert ca. 30–60 Tage. Eine frühzeitige Planung wird empfohlen.
Rechtliche Hinweise (2025)
- Der angebotene Job muss dem rumänischen Mindestlohn entsprechen.
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein EU-Arbeiter verfügbar war.
- Ein Arbeitgeberwechsel ist nicht ohne neuen Antrag erlaubt.
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